Präzisionsguss

Nachhaltigkeit und ESG

Cuidando hoje para preservar o futuro

Precicast ist sich bewusst, dass sein Handeln in dem Umfeld, in dem es tätig ist, von Bedeutung ist, und dass unsere Rolle als Unternehmen weit über die Förderung der regionalen Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen hinausgeht.

Wir müssen uns um unseren Planeten kümmern, und heutzutage reicht es nicht mehr aus, unsere externen Effekte zu stoppen.

Wir müssen uns regenerieren, auffüllen und für Veränderungen, Bewusstseinsbildung und Fürsorge sorgen, und deshalb richtet sich unser Handeln nach den ESG-Grundsätzen (Environmental, Social and Governance).

Als nachhaltiges Unternehmen für alle seine Stakeholder ist es das Ziel von PRECICAST BR, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zu ergreifen, soziale Gerechtigkeit zu fördern und sicherzustellen, dass unsere Prozesse transparent sind und auf ethischen Grundsätzen basieren.

Precicast Br Politik der sozialen Verantwortung

PRECICAST BR nimmt seine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt wahr. Aus diesem Grund respektiert das Unternehmen alle sozialen Prozesse und Akteure, die die Entwicklung einer nachhaltigen Zukunft fördern.

Das Unternehmen beachtet die Grundsätze, die auf den Empfehlungen der Erklärung der Rechte des Kindes, der Menschenrechte, der IAO-Konventionen (Internationale Arbeitsorganisation), der UN-Konventionen (Organisation der Vereinten Nationen) und der in Brasilien geltenden Gesetzgebung beruhen, und hält sich an deren Arbeitsübereinkommen und -vereinbarungen:

- Kein Einsatz von Kinderarbeit, außer als Lehrling (ILO-Konvention Nr. 138);

- Kein Einsatz von Zwangsarbeit jeglicher Art (IAO-Übereinkommen Nr. 29);

- Kontinuierliche Schaffung eines sicheren und gesunden Umfelds für die Mitarbeiter;

- Keine negative Diskriminierung oder Belästigung jeglicher Art (IAO-Übereinkommen Nr. 111);

- Keine Anwendung von Disziplinarmaßnahmen, die körperliche oder geistige Bestrafung oder verbalen Missbrauch beinhalten;

- Einhaltung von Arbeitszeiten, die mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind (IAO-Übereinkommen Nr. 14);

- Angemessene und ausreichende Entlohnung zur Deckung der Grundbedürfnisse der Beschäftigten (IAO-Übereinkommen Nr. 131);

- Recht auf Kollektivverhandlungen (IAO-Übereinkommen Nr. 98);

- Vereinigungsfreiheit (IAO-Übereinkommen Nr. 87);

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